Schnelles Internet für unterversorgte Gemeinden und Städte.

Alles zum geförderten Glasfaserausbau.

Geförderter Glasfaserausbau – Was?

Die OEW Breitband GmbH ist ihr  zuverlässiger Dienstleister für den geförderten Breitbandausbau in unterversorgten, ländlichen Gemeinden und Städten in Oberschwaben, Baden-Württemberg. Wir machen die Region schnell, zukunftsstark und digital. Alles was Sie zum Glasfaserausbau wissen müssen finden Sie hier.

OEW Breitband Fehleranzeige - schlechte Internetverbindung kann zu langsamen Ladegeschwindigkeiten führen.

Warum gibt es nicht
überall schnelles Internet?

Breitbandanschluss und hochleistungsfähige Internet-Infrastrukturen für alle ist die erklärte Absicht in ganz Europa. Doch vom Ziel einer flächendeckenden und leistungsfähigen Internet-Infrastruktur im süddeutschen, ländlichen Raum sind wir weit entfernt.

Oftmals lohnt sich der Ausbau für die privaten Telekommunikationsanbieter hier nicht – es fehlt der wirtschaftliche Anreiz. Es wird nur stellenweise ausgebaut und/oder in veraltete Technik investiert. Man spricht in diesen Gebieten von einem „Marktversagen“. Um das zu ändern, fördern Bund und Land den Breitbandausbau in unterversorgten Gemeinden und Städten.

Geförderter Glasfaserausbau &
die Rolle der OEW Breitband

Die OEW Breitband verfolgt das Ziel, die flächendeckende Gleichstellung der digitalen Infrastruktur auch in unterversorgten, ländlichen Gebieten herzustellen.

Hierfür greifen wir auf die Förderprogramme von Bund und Land zurück, denn diese fördern den Glasfaserausbau in Gemeinden und / oder Kommunen, bei denen ein Marktversagen festgestellt wurde, mit bis zu 90 % der Kosten. So rückt die Möglichkeit eines zukunftsstarken Breitbandausbaus für viele Gemeinden in greifbare Nähe.

Häufig sind jedoch die verbleibenden 10% der Kosten eine kaum zu bewältigende Hürde. Genau an dieser Stelle wird die OEW Breitband tätig:

Wir unterstützen die Kommunen, indem wir den Breitbandausbau vollständig, einschließlich der verbleibenden 10% der Kosten, übernehmen. Die passive Glasfaserinfrastruktur, welche dabei errichtet wird, verpachten wir an Netzbetreiber, die schließlich per Vertrag das schnelle Internet in Haushalte und Unternehmen bringen.

Logo des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Der Ablauf eines Ausbauprojekts

Der generelle Ablauf eines jeden geförderten Ausbau-Projektes lässt sich in verschiedene Schritte einordnen.
Natürlich ist jedes Projekt individuell und es kann zu Abweichungen kommen.
Jedes Ausbauprojekt durchläuft jedoch die folgenden Steps: 

Unser Wirkungskreis

In diese Gebiete bringen wir schnelles Internet.

In sechs unserer neun Gründungslandkreise bauen wir aktuell schon die Breitbandinfrastruktur aus. Dazu identifizieren wir unterversorgte Kommunen und unterstützen diese beim geförderten Breitbandausbau – vom Fördermittelantrag bis zur Verpachtung der gebauten passiven Infrastruktur.

Gut zu wissen

Wichtige Begriffe verständlich erklärt

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Wir stehen Ihnen bei jeglichen Herausforderungen zur Seite. Lassen Sie uns nur wissen: Wie können wir helfen?
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      Frage?










        FAQ zum Breitbandausbau

        Für Gemeinden

        1. Privatwirtschaftlicher Ausbau
        In Gebieten, in denen der Breitbandausbau für privatwirtschaftliche Telekommunikationsbetriebe rentabel ist, wird in der Regel ein Ausbau der Infrastruktur durch diese gesteuert.

        2. Ausbau durch Gemeinden
        In ländlicheren Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau durch die privatwirtschaftlichen Unternehmen mangels Wirtschaftlichkeit nicht gelingt, können Städte und Gemeinden selbst für die nötigen Anschlüsse sorgen. In Eigenregie, unterstützt mit Fördermitteln, errichten die Städte und Gemeinden ein Breitbandnetz, um es anschließend an einen Netzbetreiber zu verpachten.

        3. Ausbau durch die OEW Breitband GmbH

        In Gebieten, in denen ein marktgetriebener Ausbau durch privatwirtschaftliche Telekommunikationsunternehmen nicht gelingt, spricht man von Marktversagen. In diesen Fällen fördert die Bundesregierung und das Land Baden-Württemberg einen Glasfaserausbau mit bis zu 90%. Die verbleibenden 10% sind jedoch eine oftmals nicht zu bewältigende Hürde für die kleinen, ländlichen Gemeinden. An dieser Stelle kommt die OEW Breitband GmbH ins Spiel und agiert im Rahmen des Betreibermodells wie folgt:
        Die OEW Breitband GmbH übernimmt den gesamten Breitbandausbau, einschließlich der verbleibenden 10% der Kosten, für die Gemeinden. Nach Beantragung der Fördermittel, der Planung und Beauftragung zur Ausführung der Bauarbeiten, wird die errichtete, passive Infrastruktur von der OEW Breitband GmbH an einen Netzbetreiber verpachtet. Dieser bringt letztendlich durch Verträge und entsprechende Aktivierung der Breitbandinfrastruktur das Glasfaserinternet zum Endkunden.

        In Gemeinden, in welchen kein Glasfaserausbau durch privatwirtschaftliche Unternehmen erfolgt, spricht man von Marktversagen.

        In diesen Regionen fördern der Bund und das Land Baden-Württemberg den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur mit bis zu 90%.

        Dabei werden in der Regel 50% der Fördermittel vom Bund zur Verfügung gestellt und 40% vom Land Baden-Württemberg. Die verbleibenden 10% müssen durch die Gemeinden selbst finanziert werden. Entscheiden sich Gemeinden für eine Zusammenarbeit mit der OEW Breitband GmbH, so entfallen auch diese 10%, da wir die gesamte Projektplanung, einschließlich der anfallenden Kosten übernehmen. Abschließend kümmern wir uns auch um die Verpachtung der gebauten, passiven Infrastruktur.

        Es gibt zwei Voraussetzungen für den geförderten Breitbandausbau:

        1. Eine Gemeinde muss als unterversorgt eingestuft werden, was bei einer Versorgung von mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. mindestens 200 Mbit/s symmetrisch der Fall ist.

        2. Das Gebiet darf nicht für ein privatwirtschaftliches Unternehmen von Interesse sein. Dazu wird von uns eine Markterkundung (MEV) durchgeführt. Zeigt diese, dass innerhalb von drei Jahren kein Unternehmen im betreffenden Gebiet eine NGA-Breitbandinfrastruktur ausbauen möchte, ist die Voraussetzung erfüllt.

        Treffen beide Voraussetzungen zu, kann die Förderung beantragt werden.

        Keine Sorge, bei einer Zusammenarbeit koordinieren wir die Förderung für Sie, vom Antrag bis zur Dokumentationspflicht.

        In der Zukunft, ja. Den Anfang machen aber die Kommunen aus den Gründungslandkreisen der OEW Breitband.

        Das sind unsere Gründungslandkreise:

        • Alb-Donau-Kreis
        • Landkreis Biberach
        • Bodenseekreis
        • Landkreis Freudenstadt
        • Ostalbkreis
        • Landkreis Ravensburg
        • Landkreis Reutlingen
        • Zollernalbkreis

        Derzeit laufen bereits Projekte in sechs der Landkreise, darunter dem Alb-Donau-Kreis, Biberach, dem Zollernalbkreis, Reutlingen, Freudenstadt und Sigmaringen.

        Aktuelle Einblicke in den Fortschritt der Projekte können Sie auf unserer Seite Aktuelle Ausbauprojekte einsehen.

        Eigenständiger Ausbau durch die Gemeinde / Stadt

        Entscheiden Sie sich als Gemeinde / Stadt dafür, den Breitbandausbau voranzutreiben, so kommen viele Aufgaben auf Sie zu. Von der Planung und Ausschreibung der Projekte, über die Beantragung von Fördermitteln, der Projektsteuerung, Umsetzung der Baustellen, bis hin zur detaillierten Dokumentation aller Schritte kann ein Ausbauprojekt schon mal mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. Zusätzlich müssen die verbleibenden 10% der Kosten (die nicht durch die Bundes- und Landesförderung abgedeckt werden) getragen werden.

        Ausbau mit der OEW Breitband GmbH

        Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit, über einen Kooperationsvertrag den geförderten Glasfaserausbau gemeinsam mit uns, der OEW Breitband als ihren 360 °-Dienstleister zu stemmen. In diesem Fall entfällt der Großteil der Aufgaben für Sie, denn wir kümmern uns um alles, einschließlich der Begleichung der 10% der Kosten für den Ausbau. Als ihr Partner sorgen wir für die Beantragung und Einhaltung aller Voraussetzungen für den Erhalt der Fördermittel. Wir steuern Bauunternehmen, übernehmen die Bauplanung und Projektleitung bis hin zur Verpachtung der gebauten Infrastruktur an einen Netzbetreiber, welchen wir zuvor ebenfalls für Sie ausgeschrieben haben. Über diesen Netzbetreiber können die Bürger Ihrer Gemeinde / Stadt schließlich Verträge für die Glasfaser-Internetanschlüsse vereinbaren.
        Eine Aufgabe, die bei Ihnen liegen wird ist beispielsweise das Mitorganisieren von Informationsveranstaltungen für Ihre Bürger. Bei einer Projektlaufzeit von mehreren Monaten bis Jahren können hier natürlich auch indirekte Kosten anfallen, die ggf. von Ihnen als Gemeinde / Stadt übernommen werden müssen. Abgesehen davon übernimmt die OEW Breitband alle Aufgaben rund um den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Ihrer Gemeinde / Stadt.

        Für Bürger

        Wenn wir in Ihrer Gemeinde ausbauen, hängt das davon ab, wie weit wir mit dem Ausbau bereits sind. In der Regel dauert ein Ausbauprojekt circa 2-3 Jahre. Erst nach Abschluss dieser Projektdauer können wir die Glasfaserkabel an Netzbetreiber verpachten, bei denen Sie einen Tarif abschließen können.

        Der oder die Netzbetreiber wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald es soweit ist.

        Infos zu aktuellen Ausbauprojekten erhalten Sie direkt bei Ihrer Gemeinde und über unsere Seite “Aktuelle Ausbauprojekte”.

        Das kommt darauf an.

        Im Rahmen des geförderten Glasfaserausbaus haben Sie die Möglichkeit, ihre Immobilie kostenlos mit einem Hausanschluss ausstatten zu lassen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass Ihr Adresspunkt im geförderten Bereich liegt. Dann kann ihre Immobilie bei der Ausbauplanung berücksichtigt und der direkte Anschluss an die Glasfaserinfrastruktur eingeplant werden.

        Sollte für Sie die Möglichkeit  eines kostenlosen Hausanschlusses bestehen, werden sie direkt benachrichtigt. Informativ an der Stelle: Der Anschluss muss nicht sofort von Ihnen genutzt werden, d.h. es entstehen auch im Nachgang keine direkt damit verbundenen Kosten. Es handelt sich lediglich um einen passiven Anschluss, der erst nach Abschluss eines Vertrags mit dem Netzanbieter aktiv geschalten wird.

        Achtung: Der kostenfreie Anschluss ist nur während der aktuellen Ausbauplanung möglich. Entscheiden Sie sich außerhalb der hierbei genannten Frist für einen solchen Anschluss können sich die Kosten auf in der Regel 5.000 – 7.000 Euro belaufen. Das Angebot des kostenlosen Hausanschluss sollte man sich also nicht entgehen lassen.

        Nein, nur ein Eigentümer kann den Anschluss ans Glasfasernetz beantragen. Sprechen Sie bei Interesse also mit Ihrem Vermieter. Wenn wir in Ihrem Gebiet aktuell ausbauen oder der Breitbandausbau kurz bevor steht, ist Ihr Anschluss in der Regel kostenfrei.

        Und: Ein einmal angelegter Anschluss muss nicht sofort genutzt werden. Wenn sich beim Ausbau also die Chance für einen kostenfreien Glasfaseranschluss bietet, empfehlen wir, sie zu nutzen.

        Bei einer nachträglichen Anbindung ans Glasfasernetz müssen Eigentümer selbst für die Kosten aufkommen.

        Das ist eine Einstufung von Internetanbindungen in verschiedenen Regionen. Hier ein Überblick:

        Die Daten werden in einem Markterkundungsverfahren (MEV) bei den Telekommunikationsanbietern erhoben. Dazu werden die aktuell verfügbaren und nach einem Eigenausbau künftig verfügbaren Bandbreiten im Down- und Upload angefordert. Außerdem wird abgefragt, ob die Anbieter einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren in dem von der Kommune definierten Gebiet planen.

        Besteht kein privatwirtschaftliches Interesse, können wir für Anwohner in weißen, hellgrauen und dunkelgrauen Flecken den Ausbau des Glasfasernetzes planen – denn hier besteht eine Unterversorgung.