Glasfaserausbau für unterversorgte Gemeinden und Städte
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihre
Adresse im aktuell förderfähigen Bereich liegt.
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihre
Adresse im aktuell förderfähigen Bereich liegt.
Ein Glasfaser-Hausanschluss ist die Verbindung eines einzelnen Haushaltes zu einem Versorgungsunternehmen.
Der Hausanschluss umfasst also die Leitungen auf dem eigenen Grundstück, die Hauseinführung und die entsprechenden Geräte im Hausinneren.
Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in Baden-Württemberg, besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer in betroffenen Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Ihre Immobilie mit einem kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss ausstatten zu lassen. Findet also ein Ausbau in Ihrer Gemeinde, genauer gesagt an Ihrem Adresspunkt statt, so kann bei fristgerechter Anmeldung Ihrerseits, ein Hausanschluss kostenlos in die Bauplanung mit integriert und verbaut werden. Dabei werden im Rahmen des geförderten Ausbaus direkt auch die Anschlüsse bis in die Immobilie verlegt und so der Weg zur Nutzung des Glasfasernetzes geebnet.
Unser Hausanschlussportal gewährt Ihnen die Möglichkeit in wenigen Schritten zu prüfen, ob Ihre Adresse im förderfähigen Bereich liegt und ob sie somit die Chance auf einen kostenfreien Glasfaseranschluss haben. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Adresse bzw. die Adresse Ihrer Immobilie angeben. Das Portal zeigt an, ob die Adresse derzeit im förderfähigen Bereich der OEW Breitband liegt. Sollte das der Fall sein, so haben Sie die Möglichkeit direkt im Portal eine Nutzungsvereinbarung zu unterzeichnen und ihr Interesse zu bekunden. Schnell, einfach und digital!
Keine Sorge! Nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung erhalten Sie das Dokument per E-Mail und wir vermerken Ihre Adresse für unsere Planung des Glasfasernetzes. Selbstverständlich werden Sie vor jedem neuen Schritt bzw. dem Beginn der Arbeiten vor Ort von uns kontaktiert, um Details zu besprechen. Die Nutzungsvereinbarung kann jederzeit widerrufen werden.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf einen kostenfreien Glasfaseranschluss – geben Sie Ihre Adresse einfach im Portal ein. Wenn sie im förderfähigen Bereich liegt, können Sie Ihr Interesse im Portal unverbindlich vormerken. Wir melden uns anschließend mit weiteren Informationen.
Nach Eingang Ihrer Gestattungsvereinbarung und Abschluss der Feinplanung setzt sich die von der OEW Breitband GmbH beauftragte Baufirma mit Ihnen als Gebäudeeigentümerin oder Gebäudeeigentümer in Verbindung, um einen vor Ort Termin zu vereinbaren, bei dem Details des Ausbaus besprochen werden.
Sind Sie einverstanden, dann steht den Bauarbeiten nichts mehr im Wege.
In diese Gebiete bringen wir schnelles Internet.
In sechs unserer neun Gründungslandkreise bauen wir aktuell schon die Breitbandinfrastruktur aus. Dazu identifizieren wir unterversorgte Kommunen und unterstützen diese beim geförderten Breitbandausbau – vom Fördermittelantrag bis zur Verpachtung der gebauten passiven Infrastruktur.
Alle FAQ´s zum Thema Hausanschluss gibt es auch hier als PDF zum download.
Ob Ihr Haus im förderfähigen Bereich liegt, können Sie über unser Hausanschlussportal prüfen. Wenn das Haus im förderfähigen Bereich liegt, können Sie über das Portal auch direkt unverbindlich Ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss bekunden. Wir kontaktieren Sie dann, sobald es weitere Informationen zum Ausbauprojekt bei Ihnen gibt.
Wenn Sie eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung in Ihrer Gemeinde / Stadt erhalten haben, bedeutet dies ebenfalls, dass Ihre Adresse im förderfähigen Bereich liegt. Kommen Sie in diesem Fall einfach zur Veranstaltung, bei der wir Sie über die nächsten Schritte informieren.
Allgemein: Nicht förderfähig sind zum Beispiel Ruinen, Garagen, Gartenhäuser, unbewohnte Scheunen und nicht ständig bewohnte Gebäude (Ferienhäuser).
Die Herstellung eines förderfähigen Hausanschlusses ist für Sie kostenlos. Bei hochwertigen Oberflächen können grabenlose Verfahren zum Einsatz kommen. Die Planung machen Sie gemeinsam mit dem Hausbegeher beim Ortstermin.
Für einen Hausanschluss, der außerhalb der durch eine persönliche Benachrichtigung ausgerufenen Frist liegt oder gänzlich eigeninitiativ beauftragt wird, müssen Sie die Kosten selbst tragen (ca. 5.000€ – 7.000€).
Bei der GNV, dem Gestattungs- und Nutzungsvereinbarung, handelt es sich um eine einseitige Erklärung des Eigentümers, in welcher er den Wunsch erklärt, einen geförderten Hausanschluss zu erhalten. Weiterhin gestattet er der Tiefbaufirma Zugang zu seinem Grundstück und Haus und die Durchführung der für den geförderten Hausanschluss notwendigen Arbeiten. Der GNV ist kein Internetvertrag.
Ja. Sollte sich beim Vororttermin zur Besprechung der Zuführungsmöglichkeiten des Hausanschlusses von der Straße zum Haus ergeben, dass der Eigentümer doch keine Versorgung wünscht, so wird kein Hausanschluss hergestellt. Auch nicht, wenn aktuell eine GNV unterzeichnet wird. Der Eigentümer muss schriftlich von der GNV zurück treten. Dies ist notwendig, um dem Fördermittelgeber gegenüber einen Nachweis erbingen zu können.
Mindest-Teilnehmerzahl
Nein, es gibt keine restriktiven Grenzen, wie beim eigenwirtschaftlichen Ausbau. Jedoch muss die Rückmeldung der Eigentümer innerhalb von 12 Wochen nach Eingang der GNV erfolgen, um eine verlässliche und bedarfsgerechte Ausbauplanung anfertigen zu können.
Baulücken
Bei unbebauten Grunstücken entlang der geplanten Trasse wird ein Leerrohr bis an die Grundstücksgrenze gelegt. Die spätere Herstellung des Hausanschlusses ist nicht förderfähig.
Nein, die vorläufigen Zuwendungsbescheide liegen bereits vor wenn Sie kontaktiert werden.
Die Kosten für die Maßnahmen werden wie folgt geteilt:
Vor Baubeginn gibt es eine Beweissicherung um mögliche Schäden beim Bau nachweisen und reparieren zu können. Die Haftung ist durch allgemeine gesetzliche Regelungen im BGB bestimmt.
Das kann sich von Gemeinde zu Gemeinde, theoretisch sogar von Projekt zu Projekt unterscheiden.
Die OEW Breitband verpachtet durch eine Ausschreibung die passive Infrastruktur an einen Netzbetreiber (z.B NetCom BW). Das Vertragswesen läuft dann ausschließlich über diesen Netzbetreiber.
Prinzipiell wird die Infrastruktur so geplant, dass auch andere Internetanbieter (Provider) diese nutzen könnten (Open Access). Der Netzbetreiber als pachtendes Unternehmen muss anderen Providern die Nutzung des Netzes ermöglichen. Ob gleichzeitig auch andere Internetanbieter das Netz nutzen werden, kann nicht vorab gesagt werden.
Für Fragen zur Planung, zum Bau und zur Planung des Hausanschlusses
Sie werden durch den Hausbegeher kontaktiert, der die Einzelheiten vor Ort mit Ihnen durchgeht. Im Anschluss erhalten Sie einen Einwurf zwei Wochen vor Baubeginn, auf dem der Ansprechpartner des Bautrupps genannt wird. Im Anschluss erfolgt ein weiterer Termin für die Montage. Auch hier werden wir von der OEW Breitband auf Sie zugehen.
Für Fragen zum Internetvertrag und der Innenhausverkabelung
Bei Fragen zum Internetvertrag wenden Sie sich gerne an den Netzbetreiber und dessen Vertriebspartner. Welcher Netzbetreiber in Ihrer Gemeinde / Stadt zuständig ist können Sie jederzeit im aktuellen Projektstatus ihrer Gemeinde / Stadt einsehen. Die Innenhausverkabelung fällt in die Zuständigkeit des Gebäudeeigentümers.
Für Fragen zur Innenverkabelung
Die Innenhausverkabelung fällt in die Zuständigkeit des Gebäudeeigentümers.
Die Bestandsanbindung bleibt von unserer Glasfaser-Infrastruktur unberührt. Wir bauen neu. Fragen zum Prozess des Anbieterwechsels können Sie später direkt mit dem Netzanbieter klären.
Mindestüberdeckung
Standardmäßig beträgt die Mindestüberdeckung auf Privatgrundstücken 50 – 60 cm.
Bestands-Infrastruktur
Ja, prinzipiell können private Leerrohre genutzt werden. Bitte planen Sie die individuelle Nutzung auf jeden Fall gemeinsam mit unserem Generalübernehmer zur Hausbegehung (Ortstermin).
Allgemein gilt: Die Leerrohre müssen dem Hauseigentümer gehören, die Lage muss bekannt sein, das Einbringen unseres Leerröhrchens (Mikrorohr) muss technisch möglich sein.
Trassen und Standorte für Verteilergehäuse werden auf öffentlichem Grund geplant. Sollte im Einzelfall die Nutzung von Privatgrund notwendig werden, wird die OEW Breitband frühzeitig mit dem Eigentümer in Kontakt treten. Jeder Hausanschluss endet in einem kleinen grauen Kasten, dem Hausübergabepunkt (HÜP), an der Innenseite Ihres Hauses, meist im Hausanschlussraum.
Ja. Die Verteilung der Anschlüsse auf die einzelnen Wohneinheiten erfolgt im Haus. Diese Innenhausverkabelung plant der Hauseigentümer zusammen mit dem Netzbetreiber des Internetanschlusses. Die geförderte Leistung der OEW Breitband endet am Hausübergabepunkt (HÜP)
Bei Mehrfamilienhäusern erhalten alle Eigentümer im Grundbuch ein Schreiben. Es genügt jedoch ein Vertrag durch den bevollmächtigten Vertreter der Eigentümer.
Im Gegensatz zu Kupfer handelt es sich bei Glasfaser nicht um ein geteiltes Medium, d.h. jeder Anschluss wird über eigene (Glas-)Fasern versorgt. Es ist keine Minderung der Bandbreite zu befürchten.
Mittels der Erdrakete kann der Hausanschluss auch grabenlos hergestellt werden. Dafür sind eine Grube vor dem Grundstück und eine Grube an der Hauswand notwendig.
Die technische Machbarkeit dieser Verlegemethode wird bei der Hausbegehung geprüft.
Der Bestand wird immer vor Ort geprüft. Wenn eine nutzbare Infrastruktur vorhanden ist, wird der Bestand genutzt. Voraussetzung ist, dass die Infrastruktur auch dem Eigentümer gehört.
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