Ihr Weg zum schnellen Internet in Stetten am kalten Markt

Jetzt GNV abschließen & Glasfaser genießen.

Ihre Gestattungs-/Nutzungsvereinbarung

In ihrer Gemeinde wird die Glasfaserinfrastruktur gefördert ausgebaut.
Dadurch kann Ihre Immobilie mit einem kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss ausgestattet werden.

Die Voraussetzung hierfür ist eine vom Immobilieneigentümer unterzeichnete Gestattungs-/Nutzungsvereinbarung (GNV).

Diese können Sie ganz einfach direkt online über das untenstehende Formular ausfüllen.

Sollte Ihre Adresse nicht angezeigt werden, so befinden Sie sich außerhalb des geförderten Bereichs und haben leider keinen Anspruch auf einen kostenfreien Hausanschluss.

Bitte beachten Sie: Die Rückmeldefrist für den Eingang der Vereinbarung ist der 23.11.2026.
Sollten Sie sich außerhalb dieser Frist befinden oder andere Fragen zum Hausanschlussmanagement haben, wenden Sie sich bitte an den unterhalb des Formulars genannten Dienstleister.

Sollten Sie Probleme bei der Darstellung des Formulars haben, klicken Sie bitte hier.

Ihr Ansprechpartner für Stetten am kalten Markt

In Stetten am kalten Markt wird die Planung der Hausanschlüsse durch einen Dienstleister übernommen.
Bei Fragen rund um die Gestattungs-/Nutzungsvereinbarung (GNV) wenden Sie sich bitte an: 

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